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    Schleier in der Schultasche?! ?




    Im Alltag unserer heutigen Gesellschaft kommt es trotz zahlreicher Nationalitäten und Kulturen, die in Deutschland bereits auftreten, noch immer häufig zum Problem, mit Diversität umzugehen. Dabei handelt es sich, wie man es beispielsweise aus der Schule kennt, darum, dass andere Sicht- und Denkweisen, Erscheinungsbilder, Herkunftshinter-gründe oder Glaubensbekenntnisse nicht ins Idealbild passen und abgestoßen werden.



    Erst letztes Jahr kam es in Berlin-Spandau zu einem Konflikt, als eine Grundschullehrerin mit einem Kopftuch zum Unterricht erschien. Einen Tag darauf wurde sie vom Dienst freigestellt, weil sie gegen das Neutralitätsgesetz verstoßen habe, welches Berliner Beamten das Tragen religiöser Kleidung im Dienst seit 2017 untersagt (sofern die Gesundheit nicht darunter leidet). Die betroffene Lehrerin jedoch fühlte sich zu Unrecht beschuldigt und erhob deshalb eine Anklage gegen das Berliner Arbeitsgericht.





    Solche Fälle sind heute keine Seltenheit mehr. Derzeit gibt es viele Frauen und Mädchen, die aufgrund der politischen Lage mit dem Gedanken spielen, ihr Kopftuch aufzugeben. Zwar geht allein vom Tragen eines Kopftuches keine Gefahr für Mitmenschen aus, was diesen Personen allerdings nur als religiöser Hintergrund erscheint und vergleichbar mit einem Accessoire (z.B. Haarband) ist, wird von Dritten falsch wahrgenommen und interpretiert, da es ihnen fremd ist.



    Das Durchsetzen solcher Verbote löst mitunter aber auch Widerspruch aus, indem gezielt eine Gruppe ausgeschlossen wird und dies dann zu unnötiger Diskriminierung, Ausgrenzung oder dementsprechender Einschränkung führt. Speziell die Berliner Schulen sind der Meinung, dass Kopftücher, Burkas oder ähnliche religiöse Symbole die Integration des Schülers sehr beeinträchtigen. Daher möchten die Schulen ein Verbot anordnen, das vor allem bei der Selbstentfaltung der Mädchen helfen soll, die vom Elternhaus vorgeschrieben bekommen, ein Kopftuch tragen zu müssen. In den meisten aller Fälle besteht aber ein freiwilliger Wunsch, das Kopftuch zu tragen.



    Je nach Bundesland unterscheiden sich die Regelungen für ein solches Kopftuch-Tragen. In Brandenburg und Bremen beispielsweise ist es Lehrern und Lehrerinnen erlaubt, ihre Religionsfreiheit auszuleben, in Baden–Württemberg unterrichten sogar schon Frauen mit Kopftuch. In Bayern hingegen existiert grundsätzlich kein wirkliches Verbot. Es wird nur in einigen Einzelfällen nicht gestattet, wenn dadurch der Schulfrieden gefährdet ist.


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